Impressum

Reinigungstag
Hausotterstraße 78
13409 Berlin

Geschäftsführer Ozan Gün

Telefon: +49 157 553 77 406
Web: www.reinigungstag.de
E-Mail: info@reinigungstag.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma Reinigungstag (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „wir“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“) über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich getroffen und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.

2. Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag oder Angebot spezifizierten Reinigungsleistungen zu erbringen. Dies kann die regelmäßige Unterhaltsreinigung, die Grundreinigung oder auch einmalige Reinigungsdienste umfassen. Der genaue Leistungsumfang wird in jedem einzelnen Vertrag oder Angebot festgelegt.
(2) Die Reinigungsleistungen werden gemäß den allgemeinen anerkannten Standards und in Absprache mit dem Kunden durchgeführt.

3. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder in elektronischer Form annimmt.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich eine verbindliche Frist angegeben.

4. Leistungsumfang und Abnahme
(1) Der genaue Umfang der Reinigungsleistungen wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt.
(2) Die  Werkleistungen  des  Auftragnehmers  gelten  bei  wiederkehrenden  Leistungen  als auftragsgerecht  erfüllt  und  abgenommen,  wenn  der  Auftraggeber  nicht  unverzüglich  – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden
(3) Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das  Werk  als  abgenommen.  Bei  Nichtwahrnehmung  eines  Abnahmetermins  durch  den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen
(4) Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für die Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenständen nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn  der  Auftraggeber  keine  ausreichenden  Vorkehrungen  für  die  Zugänglichkeit  bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Preis für die Reinigungsleistungen wird im Vertrag oder Angebot vereinbart. Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung entweder nach Stundenaufwand oder als Pauschalpreis.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(3) Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Mahngebühren können ebenfalls anfallen.(5) Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(6) Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Zugänge zu den zu reinigenden Objekten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Wird der Auftragnehmer nicht rechtzeitig in die Lage versetzt, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, kann dies zu Verzögerungen im Ablauf führen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, etwaige zusätzliche Kosten zu tragen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer während der Reinigung uneingeschränkten Zugang zu den zu reinigenden Räumen oder Bereichen hat.

7. Haftung
(1) Sofern schuldhaft ein Schaden durch Reinigungstag verursacht worden ist, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Eine Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an beweglichen Gegenständen des Kunden, die nicht ordnungsgemäß gesichert oder vor Beginn der Reinigung entfernt wurden.
(4) Eine Haftung für Schäden, die durch das Fehlen von Zugängen oder durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, wird ebenfalls ausgeschlossen.

8. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle während der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, die nicht allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
(3) Es  wird  darauf  hingewiesen,  dass  geschäftsnotwendige  Daten,  soweit  im  Rahmen  des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.

9. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird für die im Vertrag vereinbarte Dauer geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.

10. Sonstige Bestimmungen
(1) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.

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